Feiertage Österreich
Entdecken Sie die bevorstehenden Feiertage für Österreich und planen Sie, Ihre Freizeit optimal zu nutzen.
Fest- und Feiertage werden vom Bundesgesetz über die wöchentliche Ruhezeit und die Arbeitsruhe an Feiertagen von 2010 geregelt. Durch dieses Gesetz wird ganz genau festgelegt wie Fest- und Feiertage vom ArbeitgeberIn zu handhaben sind und weshalb sich jeder ArbeitgeberIn genau mit dieser Regelung auseinander setzen sollte.
Einer der wichtigsten Abschnitte dieses Gesetzes ist Artikel 3, Paragraph 13a. Dieser Abschnitt verbietet es den ArbeitgeberInnen, von den Angestellte/n zu fordern, am 8. Dezember zu arbeiten. Jeder, der an diesem Tag frei haben möchte, unabhängig davon, wie wichtig die Position ist, muss laut diesem Gesetz frei bekommen. Weiterhin darf die Regierung an diesem Tag keinerlei Truppenbewegungen und/oder andere militärischen Aktionen durchführen. Angestellte, die sich bereit erklären, an diesem Tag zu arbeiten, bekommen einen Zuschuss, um ihren Einsatz zu belohnen.
Gemäß dem österreichischen Arbeitsgesetzbuches unter Artikel 2, Paragraph 8 sind Angestellte berechtigt, Urlaubsgeld für gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, zu beziehen. Gesetzliche Feiertage, welche auf Tage fallen, an denen grundsätzlich nicht gearbeitet wird, wie zum Beispiel an einem Sonntag, zählen nicht zu den bezahlten Feiertagen.
Gründonnerstag und Karfreitag werden oft zu den Feiertagen gezählt, weswegen die meisten Geschäfte am Gründonnerstag bereits ab Mittag geschlossen sind. Am Karfreitag sind noch zusätzlich alle Banken geschlossen. Heiligabend und Silvester zählen auch nicht zu den gesetzlichen Feiertagen. Trotzdem schließen die meisten Geschäfte auch an diesen Tagen ab Mittag und in ganz Österreich kommt es zu Feierlichkeiten.
In Österreich besitzt jedes Bundesland zusätzlich noch einen eigenen Landesfeiertag, welcher dem Schutzpatron des Bundeslandes gewidmet ist. Dieser Tag wird jedoch nur im jeweiligen Bundesland gefeiert. Auch an diesen Tagen erhalten ArbeitnehmerInnen Urlaubsgeld.
Zusätzlich gibt es noch religiöse Feiertage, die nicht als gesetzliche Feiertage anerkannt werden. Die einzige Ausnahme dafür ist Karfreitag, welcher nur von den Angehörigen der evangelischen Kirche als nationaler Feiertag gefeiert wird.